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(29) Wie gründe ich eine GmbH? – Ein erster Überblick für angehende Unternehmer

Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland orientiert sich an verschiedenen rechtlichen Anforderungen und der Einhaltung von hierfür vorgesehenen Formalitäten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie im ersten Anlauf zur Gründung einer GmbH wissen müssen.

1. Die ersten Überlegungen: Warum eine GmbH?

Die GmbH ist in Deutschland eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen. Sie eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, da die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz oder finanziellen Schwierigkeiten nur das Gesellschaftsvermögen zur Haftung herangezogen werden kann – das private Vermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich unberührt.

2. Vorbereitung der Gründung

Bevor Sie mit der Gründung Ihrer GmbH beginnen, müssen Sie sich mit einigen grundlegenden Punkten auseinandersetzen:

  • Gesellschafter: Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z. B. andere Unternehmen) sein.
  • Firmennamen: Der Name Ihrer GmbH muss den Zusatz „GmbH“ enthalten und darf keine irreführenden oder bereits bestehenden Namen verletzen. Eine Prüfung der Namensverfügbarkeit ist daher ratsam.
  • Sitz der Gesellschaft: Der Sitz der GmbH muss in Deutschland liegen. Sie benötigen also eine inländische Geschäftsanschrift. Dies hat Auswirkungen auf das zuständige Handelsregister.
  • Stammkapital: Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Davon müssen mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung ins Handelsregister auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden.

3. Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist das zentrale Dokument der GmbH und regelt alle wichtigen Punkte, die das Innenverhältnis der Gesellschaft betreffen. Er ist durch einen Notar zu beurkunden. Der Vertrag muss unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Name und Sitz der GmbH
  • Gegenstand des Unternehmens: Also die Art der Geschäftstätigkeit, die die GmbH ausführen wird.
  • Höhe des Stammkapitals und die Einlagen der Gesellschafter
  • Regelungen zu den Geschäftsführern und der Vertretungsbefugnis
  • Gewinnverteilung und Gesellschafterrechte

4. Die Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag muss bei einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Notar sicherstellt, dass alle Formalien korrekt eingehalten werden. Zu diesem Schritt müssen alle Gesellschafter anwesend sein und ihre Unterschriften leisten. Alternativ ist die anwaltliche Vertretung des jeweiligen Gesellschafters/Gründers möglich; hierzu sind jedoch vorab die entsprechenden Voraussetzungen einzuhalten.

5. Einzahlung des Stammkapitals

Nach der notariellen Beurkundung muss das Stammkapital auf ein Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden. Wenn Sie das volle Stammkapital (25.000 Euro) aufbringen können, ist dies vorteilhaft. Es reicht jedoch auch aus, mindestens 12.500 Euro als Bareinlage zu leisten.

6. Anmeldung beim Handelsregister

Die GmbH muss nun beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Hierfür wird der notarielle Gesellschaftsvertrag, der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals und eine Liste der Gesellschafter benötigt. Nach der Anmeldung wird die GmbH im Handelsregister eingetragen und erhält eine Handelsregisternummer. Erst nach dieser Eintragung erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit.

7. Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung

Nach der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Gleichzeitig erfolgt die steuerliche Registrierung beim Finanzamt, das eine Steuernummer für Ihre GmbH vergibt. Je nach Tätigkeit wird die GmbH möglicherweise auch umsatzsteuerpflichtig.

8. Eröffnungsbilanz und laufende Buchhaltung

Als GmbH sind Sie verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu betreiben und jährlich eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Dies sollte idealerweise durch einen Steuerberater erfolgen, um steuerliche Fehler zu vermeiden und von Anfang an eine solide Grundlage für die Unternehmensführung zu schaffen.

Fazit

Die Gründung einer GmbH in Deutschland ist ein strukturierter Prozess, der jedoch einige wichtige rechtliche Anforderungen umfasst. Durch die Einhaltung der entsprechenden Formalien, der auf Ihre Interessen und Anforderungen abgestellte Entwurf des Gesellschaftsvertrags und die ordnungsgemäße Anmeldung kann der Weg zu einer erfolgreichen GmbH geebnet werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Gründung oder rechtliche Beratung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer Hamburger Anwaltskanzlei BALIN LEGAL auf. Herr Rechtsanwalt Balin unterstützt Sie gerne dabei, die Schritte zur Gründung Ihrer GmbH erfolgreich umzusetzen.    

Hinweis: Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Beratung dar. Eine Beratung erfolgt ausschließlich im Einzelfall durch Prüfung des konkreten Sachverhaltes aus rechtlicher Perspektive.

Sobald Sie Beratungsbedarf zu diesen oder anderen Rechtsfragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail mit Ihrer Anfrage an Herrn Rechtsanwalt Eugen Balin, LL.M. unter info@balin-legal.de.

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