Eugen Balin, LL.M.
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Recht der freien Berufe
- Steuerrecht
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Studium und beruflicher Werdegang
Herr Rechtsanwalt Eugen Balin, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an den juristischen Fakultäten der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université Paul Cézanne Aix-Marseille III in Aix-enProvence (Frankreich) und legte das erste juristische Staatsexamen vor dem Justizministerium Baden-Württemberg und das zweite juristische Staatsexamen vor dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen erfolgreich ab.
Anschließend hat die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hagen Herrn Rechtsanwalt Balin den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er ein weiteres juristisches Studium erfolgreich absolvierte. Seine Masterarbeit verfasste er zu folgendem gesellschaftsrechtlichen Thema: „Die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) – Voraussetzungen, systematische Einordnung sowie Vor- und Nachteile gegenüber anderen Rechtsformen“.
Seit 2013 ist Herr Balin als Rechtsanwalt zugelassen. In den Jahren 2013 bis 2015 absolvierte Herr Rechtsanwalt Balin erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge im Steuerrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Deutschen Anwalt Akademie und erwarb sowohl das Klausurenzertifikat „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht” als auch das Klausurenzertifikat „Fachanwalt für Steuerrecht” gemäß der Fachanwaltsordnung.
Fortbildungen
13.09.2016: „Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz“,
RA, WP, StB Andreas Ziegenhagen; RA, FA für InsR Stefan Denkhaus
11.06.2016: „Anfechtungsgründe und Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH“,
RiOLG Dr. Hartmut Rensen
11.05.2016: „Aktuelles zum Arzthaftungsrecht“,
RAin Inez Jürgens, M.A.
31.03.2016: „Aktuelles zum Erbrecht 2016“,
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales)
25.02.2016: „Der einstweilige Rechtschutz im Arbeitsgerichtsverfahren“,
RiArbG Michael H. Korinth
26.01.2016: „Incoterms“,
RA Prof. Dr. Burghard Piltz
11.12.2015: „Der Familienbetrieb im Erbrecht“,
RA Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M.
12.11.2015: „Strategien im Steuerverfahren“,
RAin, FAin für StR Alexandra Mack
06.11.2015: „Die Insolvenz der Gegenseite“,
RA Dr. Christoph Poertzgen
08.09.2015: „Neukonzeption des Rangrücktritts und Steuerfolgen“,
RA, StB Dr. Günter Kahlert
21.05.2015: „Die Besteuerung des Gesellschafterstreits – Fallstricke, Chancen,Gestaltungsmöglichkeiten“,
RA, FA für StR Dr. Markus Wollweber
08.05.2015: „Der Gesellschaftsvertrag im Zivil- und Steuerrecht“,
RA, FA für StR Dr. Klaus Bauer
18.04.2015: „Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Gesellschaftsrecht“,
RiBGH Prof. Dr. Lutz Strohn
15.03.2014: „Ausgewählte Praxisfragen zur Gründung, Kapitalaufbringung, Kapitaländerung und zum Gesellschafterwechsel bei der GmbH und den Personengesellschaften in der Praxis“,
RA, Notar, FA für H&GesR, FA für StR, FA für ArbR Wolfgang Arens
31.01.2014: „Steuerrechtliche Aspekte anwaltlicher Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht“,
RA, Notar, FA für StR, FA für H&GesR Dr. Martin Schick
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein e.V
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Hamburgischer Anwaltverein e.V.
- Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg K.d.ö.R.
Sprachkenntnisse
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Russisch

Unsere Anwaltskanzlei BALIN LEGAL finden Sie im „Wrangelhaus“ am Jungfernstieg 49 in Hamburg.
Aktuelles / Blog
„Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die
Teilhabe des Bürgers am Recht.Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“ (§ 1 Abs. 2 BORA)
„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung
und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ (§ 1 Abs. 3 BORA)