{"id":3018,"date":"2025-03-21T16:04:48","date_gmt":"2025-03-21T15:04:48","guid":{"rendered":"http:\/\/balin-legal.de\/?p=3018"},"modified":"2025-03-21T16:35:28","modified_gmt":"2025-03-21T15:35:28","slug":"24-kammergericht-berlin-entscheidet-ueber-oertliche-zustaendigkeit-bei-pfaendungs-und-ueberweisungsbeschluessen-beschluss-vom-06-03-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/24-kammergericht-berlin-entscheidet-ueber-oertliche-zustaendigkeit-bei-pfaendungs-und-ueberweisungsbeschluessen-beschluss-vom-06-03-2025\/","title":{"rendered":"(24) Kammergericht Berlin entscheidet \u00fcber \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit bei Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschl\u00fcssen \u2013 Beschluss vom 06.03.2025"},"content":{"rendered":"\n<p>In einem k\u00fcrzlich ergangenen Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin (Beschluss vom 06.03.2025 \u2013 2 UH 2\/25) wurde eine wichtige Frage zur \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit von Gerichten im Zusammenhang mit Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschl\u00fcssen gekl\u00e4rt. Der Fall ist von besonderer Relevanz f\u00fcr Gl\u00e4ubiger, die gegen eine GmbH oder UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) vorgehen m\u00f6chten und sich mit der Frage der richtigen Zust\u00e4ndigkeit auseinandersetzen, falls der satzungsm\u00e4\u00dfige Sitz und der Verwaltungssitz nicht deckungsgleich sind. Hier ein \u00dcberblick \u00fcber den Beschluss und was dieser f\u00fcr Sie als Gl\u00e4ubiger und Antragsteller in \u00e4hnlichen F\u00e4llen bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was war der Streitpunkt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall hatte der Gl\u00e4ubiger beim Amtsgericht Wedding in Berlin den Erlass eines Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschlusses gegen eine GmbH (im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen) beantragt. Die Schuldnerin (eine GmbH in Form einer UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)) hatte ihren Sitz in Berlin, jedoch war ihre Gesch\u00e4ftsanschrift (und damit der ma\u00dfgebliche Verwaltungssitz) in Hamburg angegeben, was zu Unklarheiten \u00fcber die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fchrte.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Amtsgericht Wedding erkl\u00e4rte sich zun\u00e4chst f\u00fcr unzust\u00e4ndig und verwies die Sache an das Amtsgericht Hamburg, da der Verwaltungssitz der Schuldnerin in Hamburg war. Doch auch das Amtsgericht Hamburg erkl\u00e4rte sich ebenfalls f\u00fcr unzust\u00e4ndig und verwies den Fall an das Kammergericht Berlin zur Kl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie entschied das Kammergericht?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Kammergericht entschied, dass das Amtsgericht Wedding tats\u00e4chlich f\u00fcr den Erlass eines Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschlusses (Pf\u00dcB) zust\u00e4ndig ist. Es st\u00fctzte sich dabei auf Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. \u00d6rtliche Zust\u00e4ndigkeit und allgemeiner Gerichtsstand bei juristischen Personen:<\/strong> Gem\u00e4\u00df \u00a7 17 Abs. 1 ZPO bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand einer juristischen Person wie einer GmbH nach ihrem &#8220;Sitz&#8221;. Hier wurde der statutarische Sitz der Schuldnerin als \u201eBerlin\u201c im Handelsregister eingetragen. Da sich der Verwaltungssitz der GmbH in Hamburg befindet, konnte der konkrete Gerichtsstand innerhalb Berlins jedoch nicht eindeutig bestimmt werden, was zu der Frage f\u00fchrte, welches Berliner Amtsgericht zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Wahlrecht des Antragstellers:<\/strong> Der Gl\u00e4ubiger hat ein Wahlrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 35 ZPO, wenn der satzungsm\u00e4\u00dfige Sitz und der Verwaltungssitz einer GmbH oder UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) nicht in derselben Gemeinde liegen. In diesem Fall konnte der Gl\u00e4ubiger unter den Amtsgerichten in Berlin w\u00e4hlen und hatte sich f\u00fcr das Amtsgericht Wedding entschieden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. \u00dcberarbeitung der bisherigen Rechtsprechung:<\/strong> Das Kammergericht gab an, dass es seine fr\u00fchere Auffassung aufgab, nach der der Verwaltungssitz der GmbH f\u00fcr die Bestimmung des Gerichtsstandes ma\u00dfgeblich war, wenn der statutarische Sitz und der Verwaltungssitz nicht in der gleichen politischen Gemeinde liegen. Stattdessen folgt das Kammergericht nun der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, nach der ein Wahlrecht des Gl\u00e4ubigers f\u00fcr alle Amtsgerichte innerhalb der politischen Gemeinde besteht, in der der statutarische Sitz der Gesellschaft eingetragen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was bedeutet der Beschluss f\u00fcr Sie als Antragsteller f\u00fcr den Erlass eines Pf\u00dcB?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beschluss zeigt, dass die Bestimmung des zust\u00e4ndigen Gerichts bei Vollstreckungsma\u00dfnahmen wie einem Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschluss komplex sein kann, insbesondere wenn der Sitz einer GmbH oder UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) und der Verwaltungssitz an unterschiedlichen Orten liegen. F\u00fcr Gl\u00e4ubiger bedeutet dies, dass sie in bestimmten F\u00e4llen ein Wahlrecht f\u00fcr das zust\u00e4ndige Amtsgericht innerhalb der politischen Gemeinde haben, in der der statutarische Sitz der Gesellschaft eingetragen ist, und somit flexibler in der Wahl des anzurufenden Gerichtes sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 6. M\u00e4rz 2025 zeigt, dass das Wahlrecht des Gl\u00e4ubigers im Fall eines unklaren Gerichtsstandes eine wichtige Rolle spielt. Das Kammergericht Berlin stellt klar, dass bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) mit einem statutarischen Sitz und einem Verwaltungssitz in unterschiedlichen Gemeinden das Wahlrecht des Antragstellers gilt. Dies bedeutet f\u00fcr Gl\u00e4ubiger, dass sie nicht auf ein Gericht beschr\u00e4nkt sind, sondern innerhalb der politischen Gemeinde, in der der statutarische Sitz der Gesellschaft liegt, ein Amtsgericht ihrer Wahl anrufen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn Sie Fragen zur Durchsetzung Ihrer Forderungen oder zur Auswahl des richtigen Gerichts haben, wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei BALIN LEGAL in Hamburg.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis: <\/strong>Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und stellt keine Beratung dar. Eine Beratung erfolgt ausschlie\u00dflich im Einzelfall durch Pr\u00fcfung des konkreten Sachverhaltes aus rechtlicher Perspektive. <\/p>\n\n\n\n<p>Sobald Sie Beratungsbedarf zu diesen oder anderen Rechtsfragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail mit Ihrer Anfrage an Herrn Rechtsanwalt Eugen Balin, LL.M. unter <a href=\"mailto:info@balin-legal.de\">info@balin-legal.de<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem k\u00fcrzlich ergangenen Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin (Beschluss vom 06.03.2025 \u2013 2 UH 2\/25) wurde eine wichtige Frage zur \u00f6rtlichen Zust\u00e4ndigkeit von Gerichten im Zusammenhang mit Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschl\u00fcssen gekl\u00e4rt. Der Fall ist von besonderer Relevanz f\u00fcr Gl\u00e4ubiger, die gegen eine GmbH oder UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) vorgehen m\u00f6chten und sich mit der Frage der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":3019,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[105,196,197],"tags":[118,198,200,199,161],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"2.5.16","language":"ru","enabled_languages":["de","en","fr","ru"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"fr":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"ru":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3018"}],"collection":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3018"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3018\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3022,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3018\/revisions\/3022"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3019"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3018"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3018"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3018"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}