{"id":2280,"date":"2017-07-17T00:00:03","date_gmt":"2017-07-16T22:00:03","guid":{"rendered":"http:\/\/webschoepfer.com\/vorschauseiten\/rechtsanwalt_balin\/?p=2280"},"modified":"2019-01-09T15:57:47","modified_gmt":"2019-01-09T14:57:47","slug":"gmbh-gf-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/gmbh-gf-1\/","title":{"rendered":"(2) Haftung des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\" align=\"CENTER\"><span style=\"font-family: Arial,serif;\"><b>Teil 1: \u201eDie Innenhaftung des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers\u201c<\/b><\/span><\/p>\n<p>Der GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist das gesetzliche Handlungsorgan der Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (GmbH). Er f\u00fchrt ihre Gesch\u00e4fte und vertritt sie nach au\u00dfen. Ohne ihn ist die GmbH nicht handlungsf\u00e4hig. W\u00e4hrend die Haftung der GmbH beschr\u00e4nkt ist, gilt dies f\u00fcr die Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nicht, falls er ausnahmsweise in Haftung genommen werden sollte.<\/p>\n<p>Aus Sicht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers ist die GmbH unter Umst\u00e4nden diejenige Gl\u00e4ubigerin, von der f\u00fcr ihn die gr\u00f6\u00dfte Gefahr ausgeht. Er wird f\u00fcr sie t\u00e4tig, sobald sie aber einen Schaden erleidet, wird er (sp\u00e4testens vom Insolvenzverwalter) ggf. auserkoren, um f\u00fcr die Kompensation des entstandenen Schadens in Regress genommen zu werden. Die Auseinandersetzung mit der Thematik der Innenhaftung ist f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer also besonders relevant.<\/p>\n<p>Bei der Inanspruchnahme des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers zu Haftungszwecken muss zwischen der Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers im Innenverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber der Gesellschaft und den Gesellschaftern und der Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber Dritten wie Lieferanten, Kunden und\/oder Beh\u00f6rden differenziert werden.<\/p>\n<p>Dieser Teil 1 (von 3) der <strong>BALIN LEGAL BLOG<\/strong>-Beitragsreihe widmet sich der <u>Problematik der Innenhaftung<\/u>. Teil 2 wird sich mit der <u>Au\u00dfenhaftung<\/u> und Teil 3 mit der <u>sog. D&#038;O-Versicherung<\/u> befassen.<\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial,serif;\"><b>I. Haftung des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers gem\u00e4\u00df \u00a7 43 GmbHG<\/b><\/span><\/p>\n<p><b><\/b>\u00a7 43 GmbHG stellt die wichtigste Haftungsnorm f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer dar. Danach hat der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH in Angelegenheiten der GmbH die <strong>Sorgfalt eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsmannes <\/strong>anzuwenden. Er ist gegen\u00fcber der GmbH f\u00fcr den entstehenden Schaden ersatzpflichtig, der dadurch entsteht, dass er die sich daraus ergebenden Pflichten schuldhaft verletzt. Sind mehrere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt, so haften sie gem\u00e4\u00df \u00a7 43 Abs. 2 GmbHG solidarisch. Die Haftungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p><u>1. Voraussetzungen f\u00fcr die Haftung<\/u><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><u>a. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/u><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Voraussetzung f\u00fcr die Haftung gem\u00e4\u00df \u00a7 43 GmbHG ist zun\u00e4chst, dass der zwecks Haftung Heranzuziehende wirksam als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt wurde. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer muss sein Amt angenommen haben. Die Haftung gem\u00e4\u00df \u00a7 43 GmbHG kommt aber auch in Betracht, wenn die Bestellung als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nichtig war, der nicht ordnungsgem\u00e4\u00df bestellte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer jedoch als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer handelte. In den sog. Strohmann-F\u00e4llen haftet der als Strohmann vorgeschobene Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer; er kann aber ggf. den Hintermann auf Schadensersatz in Regress nehmen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><u>b. Pflichtverletzung<\/u><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Handelnde muss weiter seine Pflichten verletzt haben, um in Haftung genommen zu werden. So k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers eine Haftung gem\u00e4\u00df \u00a7 43 GmbHG nach sich ziehen, die dem Gesellschaftszweck der GmbH entgegenstehen. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer muss sein Handeln am Wohl der GmbH ausrichten. Er muss loyal gegen\u00fcber der GmbH handeln, weil er sozusagen Treuh\u00e4nder eines fremden Verm\u00f6gens ist, n\u00e4mlich des Verm\u00f6gens der GmbH. Und als solcher hat der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit dem fremden Verm\u00f6gen sorgf\u00e4ltig umzugehen; er&nbsp;darf es nicht wie sein eigenes behandeln.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer muss ferner seine Mitarbeiter kontrollieren und kommt in die Haftung, wenn es aufgrund einer unterlassenen Kontrolle zu einem Schaden kommt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Au\u00dferdem handelt es sich grunds\u00e4tzlich um eine Pflichtverletzung, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ein unzul\u00e4ssiges Gesch\u00e4ft vornimmt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Verf\u00fcgt ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zudem beispielsweise nicht \u00fcber das notwendige Sachwissen, um eine Entscheidung zu treffen, so ist er verpflichtet, Rat von Sachverst\u00e4ndigen einzuholen, um die Risikofolgen seiner Entscheidung zu begrenzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Sind mehrere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt, so treffen sie verschiedene Informationsrechte und \u2013pflichten, nicht zuletzt weil sie gem\u00e4\u00df \u00a7 43 GmbHG solidarisch haften. So m\u00fcssen sie einander bis zu einem gewissen Grad \u00fcberwachen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><u>c. Sorgfaltspflicht<\/u><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer schuldet die Sorgfalt, die ein ordentlicher Gesch\u00e4ftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbst\u00e4ndiger Wahrnehmung fremder Verm\u00f6gensinteressen zu beachten hat. Ein Schadensersatzanspruch kommt erst in Betracht, wenn die Grenzen verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer deutlich \u00fcberschritten sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer unterliegt einer strikten Legalit\u00e4tspflicht.<\/p>\n<p>2.&nbsp;<u>Beweislast<\/u><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, serif;\">Sollten die obigen Voraussetzungen erf\u00fcllt sein&nbsp;und&nbsp;die GmbH den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in Regress nehmen wollen, so stellt sich die Frage nach der Beweislast.&nbsp;<\/span><span style=\"font-family: Arial, serif;\">Die Beweislastverteilung ist f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer jedoch nicht vorteilhaft. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, serif;\">Abweichend von den zivilprozessrechtlichen Grunds\u00e4tzen, wonach der Anspruchsteller normalerweise, die Voraussetzungen f\u00fcr das Entstehen seines Anspruchs beweisen muss, wenn er behauptet, einen Anspruch gegen den Anspruchsgegner zu haben, muss der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sich hier entlasten. Das bedeutet, dass in dem Fall, dass eine GmbH ihren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wegen pflichtwidrigen Verhaltens gem\u00e4\u00df \u00a7 43 GmbHG auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will, die GmbH grunds\u00e4tzlich den Eintritt des Schadens und die Kausalit\u00e4t des Fehlverhaltens des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr den Schaden darzulegen und zu beweisen hat. Die GmbH muss also einen Sachverhalt vortragen, aus dem sich zumindest die M\u00f6glichkeit einer Pflichtverletzung durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und ein daraus entstandener Schaden ergeben, so der Bundesgerichtshof.&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, serif;\">Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer tr\u00e4gt demgegen\u00fcber die Behauptungs- und Beweislast daf\u00fcr, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsmannes erf\u00fcllt hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden w\u00e4re, oder dass ihm die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht ohne Verschulden&nbsp;unm\u00f6glich war. Das Verschulden des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers wird &#8211; widerleglich &#8211; vermutet.&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial, serif;\">Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer muss also im Streitfall in der Lage sein, z.B. durch ausreichende Dokumentation zu beweisen, dass er einen bestimmten Gesch\u00e4ftsvorfall sorgf\u00e4ltig vorbereitet hat und dass der entstandene Schaden nicht durch sein pflichtwidriges Verhalten verursacht wurde.<\/span><\/p>\n<p><b>II. Fortsetzung dieser BALIN LEGAL BLOG-Beitragsreihe<\/b><\/p>\n<p>In den Teilen 2 und 3 dieser BALIN LEGAL BLOG-Beitragsreihe&nbsp;wird es um die&nbsp;<u>Au\u00dfenhaftung<\/u> und die&nbsp;<u>sog. D&#038;O-Versicherung<\/u>&nbsp;gehen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: Arial,serif;\"><span lang=\"de-DE\"><b>Hinweis: <\/b><\/span><\/span><span style=\"font-family: Arial,serif;\">Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und stellt keine Beratung dar. Eine Beratung erfolgt ausschlie\u00dflich im Einzelfall durch Pr\u00fcfung des konkreten Sachverhaltes unter allen rechtlichen Aspekten. <\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-family: Arial,serif;\"><b>Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.<\/b><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Teil 1: \u201eDie Innenhaftung des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers\u201c Der GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist das gesetzliche Handlungsorgan der Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (GmbH). Er f\u00fchrt ihre Gesch\u00e4fte und vertritt sie nach au\u00dfen. Ohne ihn ist die GmbH nicht handlungsf\u00e4hig. W\u00e4hrend die Haftung der GmbH beschr\u00e4nkt ist, gilt dies f\u00fcr die Haftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nicht, falls er ausnahmsweise in Haftung genommen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2391,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[105],"tags":[119,121,122],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"2.5.16","language":"ru","enabled_languages":["de","en","fr","ru"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"fr":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"ru":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2280"}],"collection":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2280"}],"version-history":[{"count":22,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2280\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2826,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2280\/revisions\/2826"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2391"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2280"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2280"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/ru\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2280"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}