{"id":3050,"date":"2025-04-06T19:16:55","date_gmt":"2025-04-06T17:16:55","guid":{"rendered":"http:\/\/balin-legal.de\/?p=3050"},"modified":"2025-04-06T19:16:57","modified_gmt":"2025-04-06T17:16:57","slug":"34-bgh-keine-unterscheidungskraft-bei-domain-basierten-firmenbezeichnungen-wie-v-de-ag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/34-bgh-keine-unterscheidungskraft-bei-domain-basierten-firmenbezeichnungen-wie-v-de-ag\/","title":{"rendered":"(34) BGH: Keine Unterscheidungskraft bei Domain-basierten Firmenbezeichnungen wie \u201ev. .de AG\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Was Unternehmen bei der Wahl ihrer Firma beachten m\u00fcssen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit Beschluss vom 11. M\u00e4rz 2025 (Az. II ZB 9\/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass Firmennamen im Handelsregister nicht allein durch eine Internet-Domain ihre gesetzlich geforderte Unterscheidungskraft erhalten. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung f\u00fcr Unternehmen, die auf moderne oder digital gepr\u00e4gte Firmenbezeichnungen setzen m\u00f6chten \u2013 insbesondere im Zeitalter von Online-Plattformen und internetbasierten Gesch\u00e4ftsmodellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund des Falls<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Antragstellerin, eine Aktiengesellschaft, wollte ihre Firma im Handelsregister in \u201ev. .de AG\u201c \u00e4ndern lassen. Die Bezeichnung sollte offenbar an eine Domain angelehnt sein \u2013 bestehend aus einem Gattungsbegriff (\u201ev.\u201c) und der Top-Level-Domain \u201e.de\u201c. Das Registergericht Charlottenburg und das Kammergericht Berlin wiesen die Anmeldung zur\u00fcck. Auch die eingelegte Rechtsbeschwerde hatte vor dem BGH keinen Erfolg.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtliche Einordnung durch den BGH<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH stellte klar: Eine Firma muss gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 1 HGB zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Diese Funktion erf\u00fcllt ein Firmenname nur dann, wenn er das Unternehmen im Gesch\u00e4ftsverkehr eindeutig identifizierbar macht und von anderen unterscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Zusatz einer Top-Level-Domain \u2013 wie \u201e.de\u201c \u2013 kann diese Unterscheidungskraft <strong>nicht<\/strong> begr\u00fcnden, wenn der zentrale Bestandteil des Namens lediglich ein Gattungs- oder Branchenbegriff ist. Der BGH argumentiert dabei konsequent:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Top-Level-Domains wie \u201e.de\u201c oder \u201e.com\u201c werden vom Gesch\u00e4ftsverkehr nicht als pr\u00e4gend wahrgenommen<\/strong>, sondern lediglich als Hinweis auf eine Internetadresse.<\/li><li><strong>Unterscheidungskraft muss sich aus der sogenannten Second-Level-Domain (hier: \u201ev.\u201c) ergeben<\/strong>, also dem eigentlichen Namensteil vor der Domainendung.<\/li><li>Die einmalige Zuteilung eines Domainnamens durch die Denic eG (etwa \u201ev.de\u201c) verleiht der Firma <strong>nicht automatisch Individualit\u00e4t<\/strong> im firmenrechtlichen Sinne.<\/li><li>Auch ein etwaiger Gleichbehandlungsanspruch mit bereits eingetragenen \u00e4hnlich strukturierten Firmen besteht nicht \u2013 das Registergericht hat jeden Einzelfall gesondert zu pr\u00fcfen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Folgen f\u00fcr die Unternehmenspraxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unternehmen bedeutet das Urteil:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die kreative Nutzung von Internet-Domains als Firmenname bleibt rechtlich <strong>problematisch<\/strong>, wenn keine unterscheidungskr\u00e4ftigen Elemente enthalten sind.<\/li><li><strong>Branchen- oder Gattungsbegriffe<\/strong> ohne weitere individualisierende Zus\u00e4tze erf\u00fcllen regelm\u00e4\u00dfig nicht die Anforderungen des \u00a7 18 Abs. 1 HGB.<\/li><li>Bei der Namensfindung ist insbesondere auf die <strong>Wahrnehmung im allgemeinen Gesch\u00e4ftsverkehr<\/strong> abzustellen \u2013 rein digitale Einzigartigkeit gen\u00fcgt nicht.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil zeigt deutlich, dass der BGH auch in Zeiten digitaler Markenstrategien an den klassischen Anforderungen des Handelsrechts festh\u00e4lt. Unternehmen sind daher gut beraten, bei der Firmenwahl nicht nur auf Internetverf\u00fcgbarkeit oder Domainrechte zu achten, sondern vor allem auf die <strong>rechtliche Zul\u00e4ssigkeit nach dem HGB<\/strong>. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte dies vorab rechtlich pr\u00fcfen lassen \u2013 insbesondere vor der Anmeldung oder \u00c4nderung von Firmen im Handelsregister.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie rechtliche Beratung ben\u00f6tigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer Hamburger Anwaltskanzlei BALIN LEGAL auf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis: <\/strong>Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und stellt keine Beratung dar. Eine Beratung erfolgt ausschlie\u00dflich im Einzelfall durch Pr\u00fcfung des konkreten Sachverhaltes aus rechtlicher Perspektive. <\/p>\n\n\n\n<p>Sobald Sie Beratungsbedarf zu diesen oder anderen Rechtsfragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail mit Ihrer Anfrage an Herrn Rechtsanwalt Eugen Balin, LL.M. unter <a href=\"mailto:info@balin-legal.de\">info@balin-legal.de<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was Unternehmen bei der Wahl ihrer Firma beachten m\u00fcssen Mit Beschluss vom 11. M\u00e4rz 2025 (Az. II ZB 9\/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass Firmennamen im Handelsregister nicht allein durch eine Internet-Domain ihre gesetzlich geforderte Unterscheidungskraft erhalten. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung f\u00fcr Unternehmen, die auf moderne oder digital gepr\u00e4gte Firmenbezeichnungen setzen m\u00f6chten \u2013 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":3051,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[233],"tags":[240,238,239,235,236,237,234],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"2.5.16","language":"fr","enabled_languages":["de","en","fr","ru"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"fr":{"title":false,"content":false,"excerpt":false},"ru":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3050"}],"collection":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3050"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3050\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3052,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3050\/revisions\/3052"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3051"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3050"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/balin-legal.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}